Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.
Eine Abmeldepflicht besteht somit für Personen,
- die ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundegebiet zu beziehen (bei Obdachlosigkeit bzw. ohne festen Wohnsitz).
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss lediglich die neue Wohnung bei der hierfür zuständigen Meldebehörde angemeldet werden, die Abmeldung der alten Wohnung erfolgt dann automatisch.
Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt werden.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszuges fortgeschrieben.
Wird eine Nebenwohnung aufgegeben, ist diese bei der Meldebehörde die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.
Persönliche bzw. schriftliche Abmeldung
Die Abmeldung kann persönlich beim Bürgerbüro vorgenommen werden. Bei persönlicher Abmeldung wird die Abmeldebestätigung sofort ausgehändigt.
Alternativ kann die Abmeldung schriftlich vorgenommen bzw. eine andere Person zur Abmeldung und Entgegennahme der Abmeldebestätigung bevollmächtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldebestätigung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per Email versandt werden darf.
Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Voraussetzungen
Auszug aus einer in Baesweiler gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- Personalausweis oder Reisepass der jeweiligen Person (bei schriftlicher Übersendung als Kopie)
- Ggf. unterschriebene Vollmacht und Ausweis bzw. Reisepass der bevollmächtigten Person
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler