Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der HauptwohnungOnline erledigen

    Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und nicht gleichzeitig eine neue Wohnung in Deutschland beziehen (z.B. bei Wegzug ins Ausland oder vorübergehender Wohnungslosigkeit).

    Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss lediglich die neue Wohnung bei der hierfür zuständigen Meldebehörde angemeldet werden, die Abmeldung der alten Wohnung erfolgt dann automatisch.

    Persönliche bzw. schriftliche Abmeldung

    Die Abmeldung kann persönlich beim Bürgerservice oder einem beliebigen Bezirksamt vorgenommen werden. Bei persönlicher Abmeldung wird die Abmeldebestätigung sofort ausgehändigt.

    Alternativ kann die Abmeldung schriftlich vorgenommen bzw. eine andere Person zur Abgabe des Abmeldeformulars und Entgegennahme der Abmeldebestätigung bevollmächtigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldebestätigung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per E-Mail versandt werden darf.

    Abmeldung wegen Wegzug ins Ausland

    Bei Wegzug ins Ausland ist die künftige Anschrift im Ausland bzw., sofern diese noch nicht bekannt ist, zumindest der Staat anzugeben. Die Abmeldung muss bei der für die zuletzt gemeldete Wohnung zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden.

    Abmeldung wegen vorübergehender Wohnungslosigkeit

    Bei Verlassen einer gemeldeten Wohnung ohne Wegzug ins Ausland und ohne Bezug einer neuen Wohnung in Deutschland ist als Wegzugsadresse "unbekanntes Inland (ohne festen Wohnsitz)" anzugeben.

    Falls sich der letzte gemeldete Wohnsitz nicht in Aachen befand, Sie sich aber derzeit in Aachen aufhalten, kann die hiesige Meldebehörde bei persönlicher Vorsprache ein Abmeldeformular aufnehmen und postalisch an die zuständige Meldebehörde weiterleiten. Die Bearbeitung der Abmeldung und das Ausstellen der Abmeldebestätigung können jedoch nur durch die zuständige Meldebehörde erfolgen.

    Abmeldung von Nebenwohnungen

    Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann sowohl bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde als auch bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen.
    Weitere Informationen zum Melderecht für Nebenwohnungen.

    Frist

    Abmeldungen müssen spätestens zwei Wochen nach dem Auszug vorgenommen werden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug erfolgen.

    Die Überschreitung der Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet werden.

    Benötigte Unterlagen
    • Personalausweis oder Reisepass der jeweiligen Person
      (bei schriftlicher Übersendung als Kopie)

    • Unterschriebenes Abmeldeformular
      (nicht erforderlich bei persönlicher Vorsprache)

    • Ggf. unterschriebene Vollmacht und Ausweis bzw. Reisepass der bevollmächtigten Person
      (bitte beachten Sie die Hinweise auf der Vollmacht)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4f26c2de8378967318d3df792f13692d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    Fax: 0241 432-8499

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

     

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de