Zulassungsbescheinigung Teil I AusstellungOnline erledigen

    KFZ-Zulassung aus einem anderen Zulassungsbezirk

    Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Sind Sie zugezogen oder haben Sie ein Fahrzeug/ einen Anhänger aus einer anderen Gemeinde erworben? Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug in Dortmund zulassen. Dies können Sie

    • online oder
    • persönlich (auch durch eine andere Person) erledigen.

    Sie können sich die Zulassung von Kraftfahrzeugen erleichtern und Rückfragen ersparen, wenn Sie die unten aufgeführten notwendigen Unterlagen bereithalten. Seit dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, dass bei einem Wohnungswechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk innerhalb von ganz Deutschland das bisherige Kennzeichen beibehalten werden kann. Ab dem 01.10.2019 ist auch eine Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeuges von einem*einer Halter*in aus einem anderen Zulassungsbezirk möglich, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Der*Die Fahrzeughalter*in kann selber entscheiden, ob das Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirkes gewählt oder das bisherige zugeteilte Kennzeichen beibehalten wird. (1)

    Die Mitnahme des bisherigen Kennzeichens entbindet den*die Fahrzeughalter*in nicht von der Verpflichtung, die Fahrzeugdokumente in der neuen Wohnsitz-Zulassungsbehörde zu ändern. Bei Rückfragen zur Online-Zulassung wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: iKfz@stadtdo.de

    (1) Kfz-Kennzeichen BÜS (Büsingen am Hochrhein) können nicht in einen neuen Zulassungsbezirk übernommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_830f5e4c9f68389b709edc087a3d07f9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Fax: +49 231 50-29831

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Privatpersonen:

    • Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldet

    Firmen:

    • Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige Zweignierderlassung

    Voraussetzungen für die Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:

    • Das Fahrzeug muss zugelassen sein.

    Privatpersonen:

    • Wohnungswechsel nach Dortmund aus einem anderen Zulassungsbezirk

    Firmen:

    • Betriebssitzwechel nach Dortmund aus einem anderen Zulassungsbezirk

    Zusätzlich bei einem Halter*innenwechsel:

    • Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk

    Zusätzlich bei einer bevollmächtigten Person:

    Im Falle der Vertretung muss der*die bevollmächtigte Person Ihre schriftliche Vollmacht, den eigenen Personalausweis und Ihren Personalausweis (jeweils im Original) vorlegen. Erfolgt die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person, ist zusätzlich zur Vollmacht auch ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer von dem*der Halter*in und Kontoinhaber*in ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben.

    Internetbasierte (online) Zulassung:

    Die Online-Umschreibung ist seit dem 01.09.2023 neben natürlichen Personen auch für juristische Personen des privaten Rechts möglich.

    Zulassung eines außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeugs mit Halter*innenwechsel:

    • Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
    • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (seit 01.01.2015)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018) (beim Halter*innenwechsel)
    • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Nachweis der Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halter*in
    • Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
    • Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).

    Umschreibung eines Fahrzeuges mit Wechsel des Zulassungsbezirkes mit Halter*innenwechsel und Kennzeichenmitnahme:

    • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit Sicherheitscodes
    • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
    • Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
    • Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
    • Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.

    Umschreibung eines Fahrzeuges mit Wechsel des Zulassungsbezirkes ohne Wechsel des Halters*der Halterin und Kennzeichenmitnahme:

    • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) mit Sicherheitscodes
    • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
    • Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
    • Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.

    Umschreibung mit Wechsel des Zulassungsbezirkes mit Halter*innen- und Kennzeichenwechsel:

    • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit Sicherheitscodes
    • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
    • Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
    • Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
    • Bisheriges Kennzeichen wird nicht übernommen.

    Umschreibung mit Wechsel des Zulassungsbezirkes ohne Wechsel des Halters*der Halterin und Kennzeichenwechsel:

    • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit Sicherheitscodes
    • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
    • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halterin
    • Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.
    • Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).
    • Bisheriges Kennzeichen wird nicht übernommen.

    ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)

    Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt Seit dem 01.09.2023 ist auch die Zuteilung von E- und Saisonkennzeichen im online Verfahren möglich. Ebenfalls die Zuteilung eines H-Kennzeichens, wenn das Fahrzeug bereits als Oldtimerfahrzeug zugelassen ist. Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik Fristen und Bearbeitungszeiten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 30 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 15 Abs. 5 Satz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

    Verfahrensablauf

    Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

    Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Persönliche Vorsprache: sofort

    Online-Zulassung: Beim online Verfahren wird nach Abschluss des Vorganges im Online-Portal der Vorgang sofort gültig. Dieses bedeutet seit dem 01.09.2023 wirken sich die Zulassung, Außerbetriebsetzung etc. sofort aus (sofortiges Losfahren). Aus dem Portal ist innerhalb von 30 Minuten der vorläufige Zulassungsnachweis herunterzuladen, auszudrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und die erforderlichen Kennzeichen müssen erworben werden (gilt nicht für die Kennzeichenmitnahme, da die bereits vorhandenen gesiegelten Kennzeichen weiter genutzt werden). Die vorläufige Zulassung ist 10 Tage gültig. In diesem Zeitraum kann das Fahrzeug innerhalb von Deutschland ohne gesiegelte Kennzeichen gefahren werden. Fahrten ins Ausland sind nicht möglich.

    Innerhalb von 6 Tagen wird der Online-Antrag von den Zulassungsbehörden bearbeitet, abgeschlossen und je nach Zulassungsart die neuen Zulassungsdokumente, Stempelplaketten (Stadtiegel) und Prüfplakette (HU-Plakette) per Post übersendet. Zusätzlich wird eine Verklebeanleitung der Plaketten und eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen mitgesendet. Bis zum Ablauf den 10. Tages müssen die Kennzeichen mit den zugesandten Plaketten auf den vorgeschriebenen Kennzeichengrößen versehen werden. Eine falsche Verwendung der Plaketten wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.

    Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen, ist die sofortiges Losfahren des Fahrzeuges nicht möglich. Die Zulassung wird dann erst wirksam, wenn die Dokumente von der Zulassungsbehörde per Post übersendet worden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Persönliche Vorsprache: 26,80 € - 58,20 €

    Online-Gebühren: 13,30 € - 34.30 € (Bezahlart: giropay)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de