Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Hierfür ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig!
Wenn sich der Wohnsitz eines Fahrzeughalters ändert, ist die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu aktualisieren.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Schieder-Schwalenberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05282 601-0
Fax: 05282 601-35
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit gültigem HU-Eintrag (d.h. gültigem TÜV)
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Verfahrensablauf
Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Fristen
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Kosten
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- Gebühr in Höhe von 11,10 € (zahlbar in bar oder per Girocard)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
Hinweise für Schieder-Schwalenberg