Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.
Beschreibung
Hinweise für Leopoldshöhe
Bei Umzügen innerhalb Leopoldshöhes und des Kreises Lippe muss die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) geändert werden.
Zurzeit werden keine Adressänderungen im Kfz-Schein in der Bürgerberatung gemacht.
Wenden Sie sich bitte zur Änderung Ihres Fahrzeugscheins an das Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leopoldshöhe
Formulare
Hinweise für Leopoldshöhe
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leopoldshöhe
Verfahrensablauf
Hinweise für Leopoldshöhe
Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Fristen
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leopoldshöhe
Kosten
Hinweise für Leopoldshöhe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leopoldshöhe
Weitere Informationen
Hinweise für Leopoldshöhe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
Hinweise für Leopoldshöhe