Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Hinweise:
Das Fahrzeug ist beim Straßenverkehrsamt der Städteregion Aachen zur Identifizierung vorzuführen.
Bei Ausfuhr eines im Ausland gekauften Neufahrzeuges ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil II
ist vor Beantragung des Ausfuhrkennzeichens die Umsatzsteuer beim Finanzamt Aachen, Krefelder Straße,
zu entrichten.
Wichtige Information:
Samstags werden weiterhin keine Ausfuhrkennzeichen erteilt. Das Straßenverkehrsamt bittet um Verständnis.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen
- Ausweis/Reisepass des Antragstellers
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Versicherungsbestätigung zur Ausfuhr
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die noch gültigen Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen.
- Gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO für die Gültigkeitsdauer der Zulassung
- SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
- Kaufvertrag (Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbzirk Aachen befinden)
Formulare
-
Written form required: Yes
-
Personal appearance required: No
Voraussetzungen
The requirements for the registration of a vehicle must be met.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Städteregion Aachen
Verfahrensablauf
Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
Hinweise für Städteregion Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen