Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online zuzulassen: Zulassung online starten

    Für die online Zulassung benötigen Sie:

     

    Sie können die KFZ Zulassung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.

     

    Gerne können Sie hier auch online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren: Online-Terminvereinbarung.

     

    Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9b7cad6c374f1212f049c4bf5b0940e0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 686-4510

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 686-4510

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat (siehe unten)
    • ggf. CoC-Dokument(e), bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung(en) (Originalpapier(e) des Herstellers)
    • ggf. Gutachten gemäß §13 EG-FGV/§21 StVZO
    • ggf. Kaufvertrag / Rechnung (sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde)
    • Personalausweis / elektronischer Aufenthaltstitel, alternativ: Reisepass / ausländisches Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)

     

    Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen: Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsstelle öffnen

    Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat mitbringen müssen. Es muss vom zukünftigen Halter unterschrieben sein: Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen

     

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Verfahrensablauf

    Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

    Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Fristen

    vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mönchengladbach

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:

    • ab 27,60 EUR Neuzulassung
    • ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR Wunschkennzeichen
    • ab 19,90 EUR Ummeldung/Umschreibung
    • ab 12,40 EUR Wiederzulassung 
    • ab   7,80 EUR Außerbetriebsetzung
    • ab 11,00 EUR Änderung des Namens oder der technischen Daten

    Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

    Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

     

    Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de