Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) immer bei sich führen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.
Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.
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Ansprechpartner
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
- Zulassungsantrag
Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung.
- Eidesstattliche Versicherung
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Halter in der Zulassungsbehörde erforderlich.
Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden. Außerdem kann die eidesstattliche Versicherung auch von einem Notar aufgenommen werden und ist im Original vorzulegen.
- Diebstahlsanzeige der Polizei
Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzierungsgeber verwahrt wird, so ist diese mit einer Einverständniserklärung, zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I, der Zulassungsbehörde zu übermitteln. Die Ausstellung des neuen Dokumentes kann erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung - Gültiges Ausweisdokument im Original
- Bei juristischen Personen
Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
- Bei Freiberuflern
Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
- Bei Vereinen
Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
- Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original
Formulare
-
Schriftform erforderlich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es müssen die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Überprüfen Sie die korrekte Eintragung aller Daten bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Gibt es für das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugschein, werden die Daten von dort in die Zulassungsbescheinigung Teil I übertragen. Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugschein entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.
Fristen
vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
Kosten
Hinweise für Essen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Die Ausstellung eines Ersatz-Dokumentes kann nur in der Zulassungsbehörde in Essen-Steele und der BürgerServiceStelle Essen-Borbeck beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Ersatzausstellung für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge nur in der Zulassungsbehörde Essen-Steele möglich ist.
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
Hinweise für Essen