Jagdschein Erteilung

    Jagdschein erstmalig beantragen

    Hinweise für Alfter

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a4f3719313f2a92ca76d23e3febfc9d3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Sieg-Kreis: Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 132-141

    Fax: 02241 132-179

    E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bestätigung der körperlichen bzw. persönlichen Eignung
    • Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechende Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen-/ 50.000,00 Euro Sachschäden)
    • Jägerprüfungszeugnis bei der erstmaligen Ausstellung (einschließlich Lichtbild und Personalausweis)
    • bereits vorhandener Jagdschein (bei Verlängerungen oder sonstigen Eintragungen/ Änderungen)

    Formulare

    Hinweise für Alfter

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter

    Für die Beantragung dieser Online-Dienstleistung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Personen unter 18 Jahren können den Vordruck im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises verwenden.

    Für die Online-Beantragung müssen Sie über ein Servicekonto.NRW und einen freigeschalteten Online-Ausweis verfügen, ansonsten kann die Antragsstellung nicht online durchgeführt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alfter

    Fristen

    Hinweise für Alfter

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alfter

    Kosten

    Hinweise für Alfter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Sie müssen sich im Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises mit Ihrem Servicekonto.NRW anmelden, um den Dienst in Anspruch nehmen zu können. Sollten Sie bislang nicht über ein Servicekonto verfügen, so können Sie dies auch kurzfristig einrichten (Link öffnet sich bei Klick auf die Leistung im Serviceportal des Kreises). Andernfalls verbleibt die oben genannte postalische Einreichung als Option.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de