Jagdschein erstmalig beantragen
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Um auf die Jagd gehen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde ausgestellt.
Die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines kann bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Heinsberg per Post oder per persönlicher Vorsprache (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) mit den Unterlagen (siehe unten) beantragt werden.
Bei der Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines per Post können die erforderlichen Unterlagen an den Kreis Heinsberg, Untere Jagdbehörde, z. H. Frau Peschen, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, geschickt werden. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den amtlichen Briefkasten der Kreisverwaltung einwerfen oder an der dortigen Information abgeben. Die Rücksendung des Jagdscheines erfolgt dann per Post oder auf Wunsch durch Abholung. Bei einer persönlichen Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung bei Frau Peschen (Tel. siehe Kontaktpersonen) oder per E-Mail erforderlich.
Bei einem Umzug in den Kreis Heinsberg oder bei Ablegung der Jägerprüfung außerhalb des Kreises Heinsberg, muss vor Ausstellung des Jagdscheines eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt werden. Hier wird das Antragsformular (siehe Downloadbereich) vorab per E-Mail benötigt. Nach der Zuverlässigkeitsprüfung wird dann ein Termin vereinbart.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
- Antragsformular (siehe Downloadbereich)
- Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis (Kopie ausreichend)
- Jagdscheinheft (evtl. zusätzlich aktuelles Lichtbild, sofern kein Eintrag zur Verlängerung mehr möglich ist)
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
- Bei Erstausstellung zusätzlich:Prüfungszeugnis, evtl. Nachweis kundige Person, Lichtbild
Unterlagen und Regelung für Ausländer, die im Ausland wohnen und im Kreis Heinsberg einen Jagdschein beantragen:
- Antragsformular (siehe Downloadbereich)
- Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis (Kopie ausreichend)
- Nachweis über eine im Heimatstaat bestandene Jägerprüfung (zwingend bei Erstausstellung) und/oder ein dort ausgestellter gültiger Jagdschein
- Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate)
- bereits ausgestellte deutsche Tages- oder Jahresjagdscheine
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung
- Schriftliche Einladung zur Jagd (hieraus muss eindeutig hervorgehen, dass die Jagd im Kreis Heinsberg ausgeübt werden soll; andernfalls ist der Antrag wegen Unzuständigkeit abzulehnen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Heinsberg
- Einjahresjagdschein 35 €, Zweijahresjagdschein 50 €, Dreijahresjagdschein 65 €
- Jugendliche: Einjahresjagdschein 20 €, Zweijahresjagdschein 30 €
- Tagesjagdschein 15 €
- Einjahresfalknerjagschein 20 €, Zweijahresfalknerschein 30 €, Dreijahresfalknerschein 35 €
- Ersatz Jagdschein bei Verlust 30 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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