Jagdschein erstmalig beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung im gesamten Bundesgebiet. Die Jagd mit Greifen oder Falken - Beizjagd - erfordert einen Falknerjagdschein.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" könnte es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.
Daher nehmen wir Anfragen zur Verlängerung per Mail ab dem 9. Dezember 2024 entgegen.
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Ansprechpartner
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-22137 und -25181
Fax: 0221 / 221-6569713
erforderliche Unterlagen
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- Jägerprüfungsurkunde
Vorlage nur bei Erstausstellung. - Lichtbild
Nur bei Erstausstellung und Erneuerung des Jagdscheines. - Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
- Personalausweis
- Zuverlässigkeitsprüfung durch die Untere Jagd- und Fischereibehörde
Vor der Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines muss die Zuverlässigkeit geprüft werden.
Wir bitten Sie daher sich vorab, gerne per E-Mail, bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde zu melden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Mindestalter 16 Jahre, § 17 Absatz 1 BundesjagdgesetzPersonen, die die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen, § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Der Jagdschein darf nicht entzogen oder gesperrt sein § 17 Absatz 1 Bundesjagdgesetz. Hauptwohnsitz in Köln.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen