Straßenschaden
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Bei dem Mängelmelder handelt es sich um ein Anliegen-Management-System. Bürgerinnen und Bürger können schnell und unkompliziert Mängel im Stadtgebiet Dormagen auf digitalem Wege übermitteln. Es handelt sich um eine weitere Möglichkeit der Bürgerbeteiligung. Bürger*innen und die Stadtverwaltung Dormagen können so gemeinsam für eine lebenswerte Stadt sorgen.
Nuterzinnen und Nutzer können Mängel über die Webseite oder mittels Smartphone erfassen. Der Mängel-Meldung kann zudem ein Foto und eine exakte Standortposition beigefügt werden. Dies vereinfacht die Bearbeitung.
Die von Nutzerinnen und Nutzern übermittelte Meldung wird von den Mitarbeitenden des Beschwerdemanagements anschließend bearbeitet. Die zentrale Beschwerdestelle leitet die Meldungen an die zuständigen Fachbereiche weiter. Nach Beseitigung des Mangels wird die Meldung abgeschlossen.
Jede Nutzerin und jeder Nutzer des Mängelmelders kann bereits abgeschlossene oder sich noch in Bearbeitung befindende Meldungen einsehen.
Bitte beachten Sie im eigenen Interesse, den Mängelmelder bei Notfällen nicht zu nutzen. Dann sind unbedingt die Rufnummern der Polizei (110), Feuerwehr (112) oder anderer Notdienste anzuwählen!
Nutzen Sie den Mängelmelder nur für Mängel. Bei sonstigen Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an das Beschwerdemanagement (buergerforum@stadt-dormagen.de).
Aus datenschutzrechlichen Gründen werden Meldungen, aus denen z. B. namentliche Nennungen hervorgehen oder Kfz-Kennzeichen erkennbar sind, im System verborgen. Diese können nicht aufgerufen werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Freigabe einer Meldung erfolgt grundsätzlich innerhalb kürzester Zeit. Die Bearbeitungszeit hängt von der Art des Mangels ab.
Es ist zu beachten, dass der Mängelmelder außerhalb der Dienstzeiten bzw. an Wochenenden nicht bearbeitet wird.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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