Bewachungsgewerbe

    Bewachungsgewerbe

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Wer benötigt eine Erlaubnis?

    Nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen überwachen will.

    Wer kann eine Erlaubnis beantragen? Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jede*n geschäftsführungsberechtigte*n Gesellschafter*in eine Erlaubnis zu beantragen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin.

    Welche Vorrausetzungen gibt es?

    • Zuverlässigkeit der Antragstellenden
    Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der*die Antragsteller*in (bei einer juristischen Person die Geschäftsführung bzw. der Vorstand und die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen) die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
    • Sachkunde
    Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine anerkannte Berufsqualifikation nach § 8 Bewachungsverordnung (BewachV).
    • Der*die Antragsteller*in muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
    • Haftpflichtversicherung

    Eine Auflistung der für die Prüfung erforderlichen Antragsunterlagen finden sie im Bereich Unterlagen.

    Hinweis: Sie können die Erlaubnis auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Antragstellung einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.


    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Bewachungsgewerbe Buchstaben A-K

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-27341

    Fax: +49 231 50-27341

    E-Mail: bewachung@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

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    44135 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-27346

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    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Bewachungsgewerbe Teamleitung

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • § 34a Gewerbeordnung (GewO)
    • Bewachungsverordnung (BewachV)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig, beträgt 1.155,00 Euro - 5.000,00 Euro und ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de