Bewachungsgewerbe
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Wer benötigt eine Erlaubnis?
Nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen überwachen will.
Wer kann eine Erlaubnis beantragen? Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG) ist für jede*n geschäftsführungsberechtigte*n Gesellschafter*in eine Erlaubnis zu beantragen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin.
Welche Vorrausetzungen gibt es?
- Zuverlässigkeit der Antragstellenden
- Sachkunde
- Der*die Antragsteller*in muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
- Haftpflichtversicherung
Eine Auflistung der für die Prüfung erforderlichen Antragsunterlagen finden sie im Bereich Unterlagen.
Hinweis: Sie können die Erlaubnis auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend vor einer Antragstellung einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 34a Gewerbeordnung (GewO)
- Bewachungsverordnung (BewachV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig, beträgt 1.155,00 Euro - 5.000,00 Euro und ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen