BewachungsgewerbeOnline erledigen

    Bewachungsgewerbe

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin. In diesem Fall ist für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck einzureichen.

    Seit dem 01.08.2017 ist der Kreis Minden-Lübbecke als Kreisordnungsbehörde für die Erlaubniserteilung zuständig.

    Weitere Informationen zum Thema "Bewachungsgewerbe" finden Sie im Online-Angebot des Kreises Minden-Lübbecke und im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Minden-Lübbecke - Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-21621

    Fax: 0571 807-31621

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Gemäß § 34a GewO bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe). Hierdurch soll unter anderem folgendes sichergestellt werden:

    • Sicherstellung der Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben nur durch qualifizierte und geeignete Personen
    • Anmeldung eines Bewachungsgewerbes und Erlaubnisverfahren
    • Anmeldung von Bewachungspersonal
    • Registrierung und Überprüfung von Qualifikationsnachweisen
    • Einsichtnahme durch Sicherheitsbehörden

    Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin. In diesem Fall ist für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführerin, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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