Bewachungsgewerbe

    Bewachungsgewerbe

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe

    Wer selbständig als natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (zum Beispiel GmbH, AG) Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, muss eine Erlaubnis besitzen. Die Bewachung eigenen Eigentums ist erlaubnisfrei.

    Die Erteilung der Bewachungserlaubnis erfordert grundsätzlich die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.

    Bewachungspersonal

    Der Gewerbetreibende darf für die Bewachung nur Personen einsetzen, die zuverlässig, fachkundig und volljährig sind. Er ist verpflichtet, dass für einen Einsatz vorgesehene Personal vor dem ersten Einsatz durch die zuständige Behörden überprüfen zu lassen.

    Detektive

    Private Ermittler, die über Observation hinaus keine ausdrückliche Bewachung von Gegenständen oder Personen vornehmen, benötigen keine Erlaubnis, sondern müssen nur das Gewerbe anmelden. Der selbständige Warenhausdetektiv bewacht dagegen den Warenbestand im Kaufhaus und muss deshalb eine Erlaubnis haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6f4d4d810b1466b4ce829b5bfc517c65

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
    • Personalausweis oder Reisepass
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

    Bei einer natürlichen Person für den Antragsteller und bei einer juristischen Person für alle Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer) sowie weitere auf die Geschäftsführung Einfluss nehmende (z.B. Gesellschafter)

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindekasse des Wohnortes
    • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

    für Personenschäden: 1.000.000,00 Euro

    für Sachschäden: 250.000,00 Euro

    für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000,00 Euro

    für reine Vermögensschäden: 12.500,00 Euro

    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde
    • zusätzlich bei juristischen Personen
    • Handelsregisterauszug
    • Gesellschaftsvertrag

    Zur Bearbeitung der Meldung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung von Wachpersonen werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldevordruck Wachpersonal mit entsprechende Nachweisen (z.B. Sachkundenachweis, Unterrichtungsnachweis)

    Der Gebührenrahmen liegt für die

    • Entscheidung über die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes bei 500 bis 5.000 Euro,
    • Erteilung nachträglicher Auflagen, Änderung oder Ergänzung bestehender Auflagen zur Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes bei 100 bis 1.000 Euro,
    • Entscheidung über die Zulassung von Wachpersonal (Zuverlässigkeitsprüfung) bei 30 bis 150 Euro.

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de