BewachungsgewerbeOnline erledigen

    Bewachungsgewerbe

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe),  bedarf gemäß § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Bewachungsunternehmen betrieben werden soll, hierbei ist auf die Hauptniederlassung abzustellen.

    Bewachung im Sinne des § 34a GewO ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Die erforderlichen, einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (Download).

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Name Typ Kosten Bewachungserlaubnis Verwaltungsgebuehr zwischen 500,00 und 1.500,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Zu empfehlen ist hier eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme der oder des Gewerbetreibenden zur Beantragung einer Erlaubnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de