Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers

    Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers

    Hinweise für Korschenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Korschenbroich

    nicht angegeben

    Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, braucht eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde.

    Bitte nutzen Sie für die Beantragung einer Erteilung einer Gaststättenerlaubnis den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

     

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    Online-Dienst

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    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-110

    Fax: 02161 613-218

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-110

    Fax: 02161 613-218

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Ruhender Verkehr, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Korschenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korschenbroich

    Formulare

    Hinweise für Korschenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Korschenbroich

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Korschenbroich

    Kosten

    Hinweise für Korschenbroich

    Derzeit fällt eine aufwandsbezogene Gebühr von mindestens
    435 EUR bis höchstens 1.200 Euro gemäß Tarifstelle 12.14.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 (GV NW S. 262) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstanweisung der Stadt Korschenbroich vom 01.07.2011 an.

    In Fällen von besonders bedeutendem Umfang ist die Erhebung einer höheren aufwandsbezogenen Gebühr bis 3.500 EUR möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Korschenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Korschenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Korschenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de