Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, braucht eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde.
Bitte nutzen Sie für die Beantragung einer Erteilung einer Gaststättenerlaubnis den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-110
Fax: 02161 613-218
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Fax: 02161 613-218
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Korschenbroich
Derzeit fällt eine aufwandsbezogene Gebühr von mindestens
435 EUR bis höchstens 1.200 Euro gemäß Tarifstelle 12.14.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 (GV NW S. 262) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstanweisung der Stadt Korschenbroich vom 01.07.2011 an.
In Fällen von besonders bedeutendem Umfang ist die Erhebung einer höheren aufwandsbezogenen Gebühr bis 3.500 EUR möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Korschenbroich
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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