Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Nach dem Tode eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners bis zur Dauer von einem Jahr betrieben werden, wenn die für den Betrieb einzelner Gewerbe bestehenden besonderen Vorschriften nicht etwas anderes bestimmen.
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Ansprechpartner
Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0 (Hotline)
E-Mail: gewerbemeldestelle@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Fristen
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Der Antrag sollte gestellt werden, sobald feststeht, dass das Gewerbe weiter betrieben werden soll.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 2 Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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