vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis

    vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Bei der Durchführung eines Bauvorhabens ist zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften häufig vor Genehmigungserteilung die Eintragung einer Baulast erforderlich.

    Hierbei wird durch Erklärung aller Grundstückseigentümer sowie eventueller weiterer Beteiligter (z.B. Erbbau-, Auflassungsvormerkungs-, Vorkaufsberechtigte) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ein Tun, Dulden oder Unterlassen ein bestimmtes Flurstück betreffend gestattet.

    Hierzu wird nach Antragstellung sowie dessen baurechtlicher Prüfung der Baulastgeber schriftlich über das Bauvorhaben informiert und bei Zustimmung zur Übernahme der Baulast gebeten, dies schriftlich vor der Bauaufsichtsbehörde zu erklären. Nach Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung wird die Baulast nicht in das Grundbuch, sondern in das Baulastenverzeichnis der Stadt Schwerte eingetragen. Sie wird damit wirksam und wirkt ebenfalls gegenüber allen Rechtsnachfolgern.

    Falls der Grund für die eingetragene Baulast weggefallen ist oder sich die Rechtslage geändert hat, kann die Baulast auf schriftlichen Antrag hin von der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden.

    Bei berechtigtem Interesse kann ebenfalls eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erteilt werden - siehe hierzu: Baulastenauskunft.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614

    Fax: 0 23 04 / 104-676

    E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • unterzeichneter Antrag
    • amtlicher Lageplan (3-fach zuzüglich je eine Ausfertigung für alle im Grundbuch aufgeführten zu Belastenden) 
      • in dem die Baulastfläche grün und das geplante Bauvorhaben dargestellt sein muss.
      • Sofern die Fläche nur einen Teil eines Flurstückes ausmacht, muss sie bemaßt und berechnet sein.
      • Bei einer Abstandflächenbaulast ist eine Abstandflächenberechnung beizufügen.
    • unbeglaubigter Grundbuchauszug (nicht älter als 4 Wochen).
      • Hat der noch grundbuchlich eingetragene Eigentümer das betroffene Grundstück bereits verkauft, so ist eine Kopie des notariell beglaubigten Kaufvertrages beizufügen.
    • Die vor genannten Unterlagen können nur persönlich, auf dem Postwege oder per Fax eingereicht werden!

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    Je Flurstück sowie nach Art und Umfang:

    • Eintragung einer Baulast: 50,00 Euro - 250,00 Euro 
    • Löschung einer Baulast: 50,00 Euro - 250,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de