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    vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Grundstückseigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Baulasten auf ihre Grundstücke übernehmen. Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück und erhält als Ordnungsmerkmal eine Nummer. Sie werden beim Fachbereich Vermessung und Kataster archiviert und bilden das Baulastenverzeichnis. Mit dem Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhält zum Beispiel der Erwerber eines Grundstückes den Nachweis, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_030c8e6fc519a15a66f033a511d8f6e2

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 52/3 - Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 52 - Vermessung und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 52 - Vermessung und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax) mit persönlicher Unterschrift.

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de