vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Baulasten auf ihre Grundstücke übernehmen. Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück und erhält als Ordnungsmerkmal eine Nummer. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.
Sinn und Zweck einer Baulast ist es, ein bestimmtes, öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechendes Bauvorhaben genehmigungsfähig zu machen. Die Baulast soll somit die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung schaffen und ist grundsätzlich vorhabenbezogen.
Die Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast ist öffentlich-rechtlicher Natur, häufig findet aber parallel eine privatrechtliche Absicherung statt. Eine zivilrechtliche Absicherung bedarf es aber zur Wirksamkeit der Baulast nicht.
Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie kann es wichtig sein zu wissen, inwieweit diese durch die Eintragung von Baulasten belastet sind. Hierzu ist eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis möglich. In diesem Zusammenhang ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Der Antrag ist formlos zu stellen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können persönlich, telefonisch oder schriftlich durch einen formlosen Antrag (per Post, Fax oder Email) erteilt werden.
Hierfür werden Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer) benötigt.
Formulare
Hinweise für Paderborn
Voraussetzungen
Hinweise für Paderborn
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
Verfahrensablauf
Hinweise für Paderborn
Fristen
Hinweise für Paderborn
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Paderborn
Kosten
Hinweise für Paderborn
Mündliche Auskünfte zu den Baulasten sind gebührenfrei.
Es kann auch eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt werden:
- keine Baulast vorhanden: 30,00 EUR pro Grundstück (=Flurstück)
- Baulast vorhanden: 50,00 EUR je Baulast, max. 150,00 EUR je Grundstück (=Flurstück)
Hierzu ergeht dann ein Gebührenbescheid. - Eintragung einer Baulast 50,00 EUR - 250,00 EUR
- Löschung einer Baulast 50,00 EUR - 250,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Paderborn
Weitere Informationen
Hinweise für Paderborn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Paderborn