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    vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Baulasten sind, ähnlich wie Grunddienstbarkeiten im Grundbuch, eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers und eventuell weiteren berechtigte Personen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die der Schriftform bedürfen. Durch diese Erklärungen können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht, Abstandflächen, Freiflächen wegen Brandschutz usw.) für ein oder auch mehrere Grundstücke übernommen werden.

    Die Unterschriften auf der Verpflichtungserklärung werden von dem dazu bestellten Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde öffentlich beglaubigt.
    Eine einmal geleistete Verpflichtungserklärung kann nicht mehr zurück genommen werden.
    Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ein Baulastenverzeichnis zu führen. Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam.
    Sowohl die Eintragung, der Verzicht auf eine Baulasterklärung / Löschung und die schriftliche Auskunft sind gebührenpflichtig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_93e091a57c0e472520bf2574fb6ee668

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 -Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Eintragung einer Baulast

    Die erforderlichen Unterlagen für die Eintragung einer Baulast sind im § 85 der BauO NRW 2018 und im § 18 der (BauPrüfVO) geregelt.

    • formloser Antrag auf Eintragung einer Baulast
    • Personalausweis
    • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (maximal 6 Monate alt)
    • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück
    • Amtlicher Lageplan mit Darstellung der Baulastflächen
    • Falls der Antrag nicht durch den/die Grundstückeigentümer*in des belasteten Flurstücks gestellt wird, eine Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.

    Die Tarifstelle 02 (Teil I) von 2 bis 2.4.11.5 und die Tarifstelle 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de