vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Baulasten sind, ähnlich wie Grunddienstbarkeiten im Grundbuch, eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers und eventuell weiteren berechtigte Personen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die der Schriftform bedürfen. Durch diese Erklärungen können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht, Abstandflächen, Freiflächen wegen Brandschutz usw.) für ein oder auch mehrere Grundstücke übernommen werden.
Die Unterschriften auf der Verpflichtungserklärung werden von dem dazu bestellten Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde öffentlich beglaubigt.
Eine einmal geleistete Verpflichtungserklärung kann nicht mehr zurück genommen werden.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ein Baulastenverzeichnis zu führen. Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam.
Sowohl die Eintragung, der Verzicht auf eine Baulasterklärung / Löschung und die schriftliche Auskunft sind gebührenpflichtig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Eintragung einer Baulast
Die erforderlichen Unterlagen für die Eintragung einer Baulast sind im § 85 der BauO NRW 2018 und im § 18 der (BauPrüfVO) geregelt.
- formloser Antrag auf Eintragung einer Baulast
- Personalausweis
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (maximal 6 Monate alt)
- Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück
- Amtlicher Lageplan mit Darstellung der Baulastflächen
- Falls der Antrag nicht durch den/die Grundstückeigentümer*in des belasteten Flurstücks gestellt wird, eine Vollmacht
Verzicht einer Baulasterklärung / Löschung
Antrag auf Baulasterklärung / Löschung anzeigen
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Detmold anzeigen
Bitte beachten: Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis sind nur für das Stadtgebiet Detmold möglich!
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.
Die Tarifstelle 02 (Teil I) von 2 bis 2.4.11.5 und die Tarifstelle 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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