vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Die Bauaufsichtsbehörde ist verpflichtet, ein Baulastenverzeichnis zu führen, in dem von den Grundstückseigentümern übernommene Baulasten eingetragen sind. Dabei handelt es sich um grundstücksbezogene, gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommene Verpflichtungen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Durch Baulast können beispielsweise - bei fehlender Erschließung Wege- und Durchleitungsrechte, - auf dem Nachbargrundstück fehlende Abstandsflächen auf das eigene Grundstück, - Stellplatzverpflichtungen für andere Grundstücke übernommen werden.
In der Regel schränkt eine Baulast die Baumöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück ein. Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, ist Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu gewähren. Die Einsichtnahme ist beim Kauf eines Grundstücks durchaus empfehlenswert, um bereits frühzeitig einen Überblick über eventuell bestehende Bebauungshindernisse zu bekommen.
Sie können Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis beantragen. Nutzen Sie dafür bitte den Antrag auf Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Das berechtigte Interesse an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis muss von der Antragstellerin oder dem Antragsteller nachgewiesen werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist gebührenfrei. Für schriftliche Auskünfte, die nur auf schriftliche Anforderung erteilt werden, ist ein Gebührenrahmen von 30,00 € bis 150,00 € je Grundstück vorgegeben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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