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    vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Die Bauaufsichtsbehörde ist verpflichtet, ein Baulastenverzeichnis zu führen, in dem von den Grundstückseigentümern übernommene Baulasten eingetragen sind. Dabei handelt es sich um grundstücksbezogene, gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommene Verpflichtungen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Durch Baulast können beispielsweise - bei fehlender Erschließung Wege- und Durchleitungsrechte, - auf dem Nachbargrundstück fehlende Abstandsflächen auf das eigene Grundstück, - Stellplatzverpflichtungen für andere Grundstücke übernommen werden.

    In der Regel schränkt eine Baulast die Baumöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück ein. Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, ist Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu gewähren. Die Einsichtnahme ist beim Kauf eines Grundstücks durchaus empfehlenswert, um bereits frühzeitig einen Überblick über eventuell bestehende Bebauungshindernisse zu bekommen.

    Sie können Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis beantragen. Nutzen Sie dafür bitte den Antrag auf Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_29547ed167f2f1fe843d827c6c260430

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Freiheit 21

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Das berechtigte Interesse an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis muss von der Antragstellerin oder dem Antragsteller nachgewiesen werden.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Herford

    Die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist gebührenfrei. Für schriftliche Auskünfte, die nur auf schriftliche Anforderung erteilt werden, ist ein Gebührenrahmen von 30,00 € bis 150,00 € je Grundstück vorgegeben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de