vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis

    vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Durch Belastung eines oder mehrerer Grundstücke kann die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne diese Baulast nicht genehmigungsfähig wäre. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Übernahme von Abstandflächen, die Sicherung der Erschließung oder den Nachweis von Stellplätzen. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Belastung des Grundstücks und bindet auch die Rechtsnachfolger. Sie wird deshalb in das sogenannte Baulastenverzeichnis eingetragen. Vor dem Erwerb eines Grundstückes empfiehlt sich deshalb das Einholen einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichniskann kann telefonisch oder per E-Mail (Bauamt.Registratur@kreis-heinsberg.de) angefordert werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_361078c50233c0110b04fb1b06bde009

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Für die Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind Gebühren zu erheben, die sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) richten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de