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    vorgesehen zum Löschen – Baulastenverzeichnis

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernommen werden, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform; die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die Baulast geht nur durch schriftlichen, im Baulastenverzeichnis zu vermerkenden Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a5c71c8773d7263795f58224029cce8a

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 15-513

    Fax: 02251 15-551

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Für die Eintragung einer Erschließungs- und Abstandflächenbaulast sowie einer Baulast, die sich flächenmäßig auf Grundstücke oder Teile von Grundstücken bezieht, ist, sofern in der Verpflichtungserklärung auf einen Lageplan Bezug genommen wird, dieser in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.

    Damit jedoch auch der Bauherr, die jeweilige Stadt und ggfls. der Grundstückseigentümer eine Ausfertigung erhalten, wird die Vorlage von 4 bzw. 5 Ausfertigungen des Lageplanes dringend empfohlen.

    Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur hergestellt werden.

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Die Gebühr über die Entscheidung zur Eintragung einer Baulast beträgt 50 bis 250 €.

    Die Gebühr über die Entscheidung zur Löschung einer Baulast beträgt 50 €. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Abstandflächenbaulast:
    Wird die erforderliche Abstandfläche zur Grundstücksgrenze durch ein Bauvorhaben nicht eingehalten, kann der Grundstücksnachbar die fehlende Abstandfläche mittels Baulasterklärung auf sein Grundstück übernehmen. Der Grundstücksnachbar muss dann die übernommene Abstandfläche zusätzlich zu der von ihm nach den gesetzlichen Vorschriften zu beachtenden Abstandfläche einhalten.

    Vereinigungsbaulast:
    Ein Gebäude darf auf mehreren Grundstücken nur dann errrichtet werden, wenn die betroffenen Grundstücke mittels Baulast zu einem Grundstück erklärt werden. Die sog. Vereinigungsbaulast hat keinerlei privatrechtliche Auswirkungen (Grundbuch, Steuerrecht). Durch die vorgenannte Baulasterklärung wird die Überbauung von Grundstücksgrenzen ermöglicht. Gegebenenfalls werden auch andere bauordnungsrechtliche Verstöße durch eine Vereinigungsbaulast ausgeräumt.

    Erschließungsbaulast:
    Ist ein Baugrundstück nicht ausreichend erschlossen (Kanalleitungen oder Zufahrt etc.), kann dieser Mangel durch Unterzeichnung einer Baulasterklärung geheilt werden. Fehlt dem Baugrundstück bspw. der direkte Zugang zur öffentlichen Straße, kann ein Wegerecht über das dazwischenliegende Grundstück eingeräumt und so die verkehrliche Erschließung gesichert werden.

    Stellplatznachweis:
    Ein Stellplatz kann außer auf dem Baugrundstück auch auf in der näheren Umgebung vorhandenen geeigneten Grundstücken hergestellt werden. Diese Herstellverpflichtung auf einem anderen als dem Baugrundstück wird durch eine Baulasterklärung abgesichert.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de