Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Die Teilung eines bebauten Grundstückes unterliegt der Genehmigungspflicht. Für ein unbebautes Grundstück können Sie die Ausstellung eines Zeugnisses beantragen, dass eine Genehmigung zur Teilung nicht erforderlich ist.
Eine Teilungsvermessung, d.h. die Teilung eines Grundstücks, ist immer dann erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft, verschenkt, vererbt oder auch belastet werden soll. Es entstehen dabei aus einem alten Grundstück zwei oder mehrere neue Grundstücke.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Grundstücks oder ihnen gleichgestellte Berechtigte. Die Genehmigung darf durch die Bauaufsichtsbehörde nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch die Teilung der bebaute Grundstücksteil keine Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche mehr hätte oder wenn gegen die Vorschriften über Abstandflächen oder des Brandschutzes verstoßen würde. Um derartige Hindernisse auszuräumen, gibt es die Möglichkeit der Eintragung von Baulasten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
- Antragsvordruck zur Grundstücksteilung
- Lageplan (2-fach), in dem die geplante Teilungslinie rot eingezeichnet ist.
- Dieser Teilungsentwurf muss von einer "Vermessungs- und Katasterbehörde" oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVi) angefertigt sein. Es empfiehlt sich daher, den Fachbereich Vermessung und Kataster des Kreises Unna oder einen ÖbVi als Bevollmächtigten mit der Antragstellung zu beauftragen
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.
Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021