Grundstücksteilung

    Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Die Teilung eines bebauten Grundstückes unterliegt der Genehmigungspflicht. Für ein unbebautes Grundstück können Sie die Ausstellung eines Zeugnisses beantragen, dass eine Genehmigung zur Teilung nicht erforderlich ist.

    Eine Teilungsvermessung, d.h. die Teilung eines Grundstücks, ist immer dann erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft, verschenkt, vererbt oder auch belastet werden soll. Es entstehen dabei aus einem alten Grundstück zwei oder mehrere neue Grundstücke.

    Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Grundstücks oder ihnen gleichgestellte Berechtigte. Die Genehmigung darf durch die Bauaufsichtsbehörde nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch die Teilung der bebaute Grundstücksteil keine Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche mehr hätte oder wenn gegen die Vorschriften über Abstandflächen oder des Brandschutzes verstoßen würde. Um derartige Hindernisse auszuräumen, gibt es die Möglichkeit der Eintragung von Baulasten.

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614

    Fax: 0 23 04 / 104-676

    E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Antragsvordruck zur Grundstücksteilung
    • Lageplan (2-fach), in dem die geplante Teilungslinie rot eingezeichnet ist.
    • Dieser Teilungsentwurf muss von einer "Vermessungs- und Katasterbehörde" oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVi) angefertigt sein. Es empfiehlt sich daher, den Fachbereich Vermessung und Kataster des Kreises Unna oder einen ÖbVi als Bevollmächtigten mit der Antragstellung zu beauftragen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.

    Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück 50 bis 500 €. Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de