Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Werl
§ 7 Bauordnung (BauO) NRW 2018 regelt die Teilung von Grundstücken. Eine Teilungsgenehmigung ist erforderlich, wenn das zu teilende Grundstück bebaut ist. Die Zulässigkeit einer Teilung kann unter anderem abhängig sein von den neu entstehenden Grenzabständen, der Frage der Erschließung und brandschutzrechtlichen Bestimmungen. Zur Prüfung der Zulässsigkeit ist die Vorlage einer Flurkarte mit Einzeichnung der neu entstehenden Grenzen "in roter Farbe" zum entsprechenden Antrag erforderlich. Gegebenenfalls können weitere Angaben zur Prüfung notwendig werden, zum Beispiel eine Berechnung der Abstandfläche hinsichtlich der neu entstehenden Grenzen. In der Regel werden die Teilungsanträge über das Kataster- und Vermessungsamt beziehungsweise öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in der Abteilung Bauordnung eingereicht.
Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan, Maßstab mindestens 1:500 beizufügen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 u.a. mit Darstellung der rechtmäßigen Grenzen und der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück sowie der Grenzabstände, Abstandflächen und Abstände der baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie).
- Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind (Maßstab 1:100).
- Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Formulare
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.
Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021