Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herne
Vereinigung von Grund-/Flurstücken
Der/die Eigentümer, deren Grundbesitz aus mehreren Grundstücken und/oder Flurstücken besteht, kann/können beim Fachbereich Kataster und Geoinformation kostenfrei einen Antrag auf Vereinigung der Flurstücke stellen. Die Flurstücke müssen aneinandergrenzen und im Grundbuch gleichmäßig belastet beziehungsweise unbelastet sein. Sie verlieren ihre rechtliche Selbstständigkeit, die trennenden Flurstücksnummern fallen weg und eine neue Flurstücksnummer wird im Kataster und Grundbuch eingeführt. Die Anzahl der zu verwaltenden Flurstücke verringert sich dadurch.
Teilungsvermessung
Um einen Grundstücksteil unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen. Vor Beginn der Vermessungsarbeiten muss eine Genehmigung von der Gemeinde vorliegen, dass eine Teilung nach den geäußerten Wünschen möglich ist. Danach erfolgt die katastertechnische Zerlegung des Flurstücks. Hierbei wird das vorhandene Flurstück durch örtliche Vermessung aufgeteilt, die Grenze neu gebildet und abgemarkt (Grenzmarken gesetzt). Im katastertechnischen Innendienst erhalten die neu gebildeten Flurstücke dann ihre genaue Bezeichnung und es wird ihre Fläche bestimmt. Das Ergebnis wird dem Antragsteller und dem Grundbuchamt mitgeteilt. Anschließend erfolgt die Bildung von neuen Grundstücken im Grundbuch. Dieser Schritt ermöglicht dann zum Beispiel den Verkauf.
Wir bieten dem Antragsteller und damit dem Kostenpflichtigen eine umfassende Beratung an und unterstützen bei der Beantragung der Teilungsgenehmigung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herne
Es muss ein neuer Grundbuchauszug vorgelegt werden.
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Hinweise für Herne
Die/der Eigentümer müssen/muss persönlich erscheinen, sich ausweisen können, und vor der/dem Beamtin/en die Unterschrift vollziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Vermessungs- und Katastergesetz, Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW, BGB
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herne
Der Fachbereich Kataster und Geoinformation der Stadt Herne ist bestrebt, dem Bürger qualitativ hochwertige Leistungen zu bieten, die seinen Anforderungen entsprechen. Um die genaue Zielsetzung eines Antrags zu erfahren, ist es bei Vermessungen erforderlich, eine umfassende Beratung zum Sachverhalt zu bieten. Dadurch können oftmals hohe Kosten für den Bürger vermieden werden. Damit wir unsere Kunden weiterhin zielgerichtet beraten können, sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie im Amt am konkreten Beispiel in einem Gespräch zu informieren. Desweiteren steht hier das benötigte Kartenmaterial zur Verfügung, um präzise Vereinbarungen treffen zu können. Im Beratungsgespräch besteht auch die Möglichkeit einer Kostenvorberechnung, die aufgrund der gültigen Gebührenvorschriften erfolgt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021
Stichwörter
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