Grundstücksteilung

    Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Grundstücksteilung ist jede Abtrennung eines Grundstücks, unabhängig von der Größe des abzuschreibenden Grundstücksteils. Ebenso liegt eine Grundstücksteilung vor, wenn grundbuchmäßig solche Flächen getrennt werden sollen, die zwar räumlich auseinander liegen, aber unter derselben laufenden Nummer desselben Grundbuchblattes im Grundbuch eingetragen sind.

    Rechtsgrundlagen allgemein
    • Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW)
    • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (AVwGebO NRW)
    • Gebührengesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (GebG NRW)
    • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baurecht und Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-4301

    Fax: 02381 17-2958

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessungs- und Katasteramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bodenordnung / Bewertung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Vermessungs- und Katasteramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Bodenordnung

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    Hausanschrift

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    59065 Hamm

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Antragsformular
    • aktueller Lageplan

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.

    Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Die Gebühren errechnen sich nach dem Gebührengesetz NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de