Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Grundstücksteilung ist jede Abtrennung eines Grundstücks, unabhängig von der Größe des abzuschreibenden Grundstücksteils. Ebenso liegt eine Grundstücksteilung vor, wenn grundbuchmäßig solche Flächen getrennt werden sollen, die zwar räumlich auseinander liegen, aber unter derselben laufenden Nummer desselben Grundbuchblattes im Grundbuch eingetragen sind.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (AVwGebO NRW)
- Gebührengesetz des Landes Nordrhein- Westfalen (GebG NRW)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
- Antragsformular
- aktueller Lageplan
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.
Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hamm
Die Gebühren errechnen sich nach dem Gebührengesetz NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm.
Hinweise (Besonderheiten)
Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021