Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW).
Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht oder die den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwiderlaufen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung, zu finden unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Die Teilungsgenehmigung ist in Textform unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular unter dem Punkt "Weiterführende Information" zu verwenden.
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.
Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
§ 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Weitere Informationen
Hinweise für Paderborn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021
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