Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Für die Teilung eines bebauten Grundstückes benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Die Teilung unbebauter Grundstücke ist genehmigungsfrei.
Durch die Teilung eines Grundstückes dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnung zuwiderlaufen.
Insbesondere müssen die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude zu der neuen Grundstücksgrenze die erforderlichen Grenzabstände einhalten. Auch darf durch eine neue Grenze das bebaute Grundstück nicht von den öffentlichen Verkehrswegen abgeschnitten werden.
Die Genehmigung der Grundstücksteilung durch die Bauaufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Bildung neuer Grundstücke und die entsprechende Eintragung ins Liegenschaftskataster und Grundbuch.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Der Lageplan für den Teilungsantrag muss von einem Katasteramt oder von einem Öffentlich bestellten Vermesser erstellt werden. In der Regel wird daher der Teilungsantrag auch durch diese gestellt.
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.
Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021
Stichwörter
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