Grundstücksteilung

    Teilungsantrag

    Hinweise für Borken

    Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf gemäß § 7 Abs. 1 BauO NRW 2018 der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf gemäß § 7 Abs. 1 BauO NRW 2018 der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

    Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Frist kann jedoch durch Zwischenbescheid um höchstens 2 Monate verlängert werden.

    Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht Technik

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 14

    48734 Reken

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauaufsicht Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reken

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.

    Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Gemäß Nr. 03.1.5.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW): pro gebildetem bebautem Grundstück je nach Verwaltungsaufwand 50 € bis 500 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Statt einer aufwändigen (Recht / Kosten) Grundstücksteilung ist jedoch häufig die Bildung von Wohnungseigentum ausreichend um privat- oder steuerrechtliche Vorteile (bspw. Darlehen oder Abschreibungen) zu nutzen. Dazu benötigen Sie u.a. die Wohnungseigentumsbescheinigung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reken

    Im Internet erhalten sie weitere Informationen beim Kreis Borken.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de