Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks möchten Sie eine Teilungsvermessung veranlassen. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Da Voraussetzungen und Bedingungen bei Teilungsvermessungen vielfältig sein können, nehmen wir bei Bedarf Kontakt zu Ihnen auf und lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück, das geteilt werden soll:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)
Formulare
Vordruck zum Antrag auf Grundstücksteilung / Negativzeugnis (Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ
Voraussetzungen
Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.
Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021
Stichwörter
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