Grundstücksteilung

    Grundstücksteilung

    Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Die Teilung eines bebauten Grundstückes oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Bauaufsichtsbehörde.(§7 BauO NRW 2018). Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften dieses Gesetzes, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwiderlaufen. 

    Ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich, wird auf Antrag von Beteiligten ein sogenanntes "Negativzeugnis" erteilt. Dieses Zeugnis steht einer Genehmigung gleich. Eine Teilungsvermessung , d.h. die Teilung eines Grundstücks ist immer dann erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft, verschenkt, vererbt oder auch belastet werden soll. Aus einem Grundstück entstehen somit zwei oder mehrere neue Grundstücke.

    Da der Lageplan von einem/r Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in angefertigt werden muss, empfiehlt sich die Antragstellung über einen/r gleichgestellten Öffentlich bestellten Vermesser/in (ÖbVI).

    Unterlagen

    Bei Grundstücksteilungen sind folgende Antragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung vorzulegen (§17 BauPrüfVO NRW):

    Antrag auf Grundstücksteilung/Ausstellung eines Negativzeugnisses

    Amtlicher Lageplan im Maßstab von mindestens 1:500

    Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstücks, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind. (§4 BauPrüfVO NRW)

    Gebühren

    Die Genehmigung bzw. das Negativzeugnis sind gebührenpflichtig. Je gebildetes bebautes Grundstück beträgt die Gebühr für die Genehmigung mindestens 50,00 bis maximal 500,00 Euro. Die Gebühr für die Erteilung eines Negativzeugnisses beträgt 50,00 Euro.

    Formulare
    Online-Formular
    Hinweis zum Online-Formular:

    Die Nutzung des Online-Formulars setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder ein Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

    Informationen zum Online-Ausweis

    Informationen zur AusweisApp2

     
    Alternativ zum Download:

    Sie können das Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und dann entweder einscannen und per Email an Bauordnung@Wesel.de übermitteln oder postalisch an die Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel übersenden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dbbe7d82c744287432c294fcdb44f6cc

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Teamleitung

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 u.a. mit Darstellung der rechtmäßigen Grenzen und der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück sowie der Grenzabstände, Abstandflächen und Abstände der baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie).
    • Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind (Maßstab 1:100).
    • Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.

    Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück 50 bis 500 €. Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de