Grundstücksteilung

    Genehmigung für die Teilung eines bebauten Grundstücks beantragen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt eine Teilungsgenehmigung . Einzelheiten zum Thema Teilungsgenehmigungen regelt die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Grundsätzlich gilt, dass mit der beabsichtigten Teilung auch alle Vorschriften der Bauordnung einzuhalten sind, wie sie für die Errichtung einer baulichen Anlage gelten. Der von Ihnen zu beauftragende öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur reicht in der Regel den Antrag für Sie ein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e857d16c49f2d5ba07e5f7062a8d323d

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    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Antrag auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung Amtlicher Lageplan mit Darstellung der geplanten Teilung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.

    Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Die Gebühr liegt je nach Aufwand zwischen 50,00 und 250,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für unbebaute Grundstücke bedarf es keiner Teilungsgenehmigung. In diesem Fall können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von 50 € erhoben.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de