Landtagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Wenn die Wahl beendet ist, stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen der jeweilige Wahlvorschlag erhalten hat. Grundlage des Ergebnisses sind die Schnellmeldungen der Urnen- und der Briefwahlvorstände nach Auszählung der Stimmzettel, die zunächst auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden zusammengefasst werden.

    Anschließend stellen der Kreiswahlausschuss fest, wie viele Stimmen innerhalb des Kreises die jeweiligen Wahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem die Feststellungen der Wahlvorstände nachprüfen.

    Bei Landtag- Bundestags- und Europawahlen stellt als nächste Instanz der Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreiswahlausschüsse rechnerisch berichtigen.

    Bei Bundestags- und Europawahlen stellt  abschließend der Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest. Der Bundeswahlausschuss darf die Ergebnisse des Landeswahlausschusses rechnerisch berichtigen.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Haushaltsangelegenheiten/Rechnungswesen/Wahlen

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlen/Gebäudemanagement

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Wahlniederschrift, Schnellmeldung über das Ergebnis der Wahl, Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Je nach Wahl Gemeinde, Kreis, Land).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Das Ergebnis der Wahl wird folgendermaßen festgestellt:

    • Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.
    • Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
    • Die Kreiswahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter. (Landtags-, Bundestags-, Europawahlen)
    • Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter. (Bundestags-, Europawahlen)
    • Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    Kosten

    Hinweise für Willich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Informationen zum aktuellen Stand der Auszählungen und Ergebnisse am Wahlabend finden Sie über den Link auf der Internetseite der Stadt Willich.

    Informationen zu den Ergebnissen früherer Wahlen finden Sie jederzeit im Archiv.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de