Nutzung von Sporthallen und SportplätzenOnline erledigen

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Die Sporthallen der Stadt Rahden werden vorrangig von den städtischen Schulen sowie von den im Stadtgebiet ansässigen Sportvereinen genutzt. In der Regel stehen die Sporthallen montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr den Schulen sowie in der Zeit von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr den Sportvereinen zur Verfügung. 

    Die Nutzung der Sporthallen an den Wochenenden richtet sich individuell nach den Heimspielterminen der planmäßig in den Sporthallen trainierenden Sportvereine. Anderweitige Nutzungen der Sporthallen können beantragt werden.

    Eine Nutzung der städtischen Sporthallen für private Zwecke (Feiern etc.) ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ef5a157272482deca708ceec94098e95

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Entnehmen Sie bitte die Entgelte aus der Anlage Entgeltordnung der Stadt Rahden für die Benutzung von Aulen sowie Ein- und Mehrfachsporthallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de