Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Nutzung von Sportstätten
Die Nutzung der städtischen Sportstätten durch Vereine und Drittnutzerkoordiniert das Fachteam Schule, Kultur, Tourismus und Sport.
Die Aufgabe umfasst
- die Erstellung von Belegungsplänen
- die Vergaben einzelner Nutzungen am Wochenende
- den Abschluss von Nutzungsvereinbarungen
- die Beschaffung von Geräten und Aussstattungsgegenständen
- den Verleih von Sportgeräten
- die Erstellung und Änderungen von Nutzungs- und Gebührenordnungen
- die Begleitung von Baumassnahmen
- die Sportstättenentwicklungsplanung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Lage
Nutzungsanträge sollten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Ein Antrag kann formlos gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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