Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen
Hinweise für Senden
Beschreibung
Hinweise für Senden
Die Sporthallen sind vorrangig den Sendener (Sport)vereinen unentgeltlich zur nicht gewerblichen Nutzung vorbehalten.
Die Steverhalle kann auch privat (50. Geburtstag und folgende runde Geburtstage, Hochzeiten, Dienstjubiläen ab 25 Jahren) durch Sendener oder Privatunternehmen gegen Entgelt angemietet werden.
Die Nutzung der Sendender Sporthallen (inkl. Foyer) kann online beantragt werden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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