Familienname Änderung Wiederannahme des GeburtsnamensOnline erledigen

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Beim Standesamt können folgende namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden:

    • Bestimmung eines Ehenamens
    • Hinzufügung eines früher geführten Namens zum Ehenamen
    • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe 
    • Widerruf des hinzugefügten Namens
    • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
    • Namensänderungen von Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler nach § 94 BVFG oder ausländische Staatsangehörige nach Art. 47 EGBGB)
    • Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beurkundet werden.

    • Sie können ebenfalls im Standesamt "Namensrechtliche Erklärungen für Kinder" abgeben.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4757582d2b0a121920603893433c3275

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-331

    Fax: 05221 189-730

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Bitte stimmen Sie mit den Mitarbeitenden vorher ab, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Gemäß der Tarifstellen 5b.3.1 bis 5b.3.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von

    • 21,00 Euro für die Beurkundung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften bzw.
    • 9,00 Euro für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
    • 30,00 Euro für Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen
    • 30,00 Euro für Beurkundung einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de