Geburtsnamen wiederannehmen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
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- Bestimmung eines Ehenamens
Haben die Ehegatten anlässlich der Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt, ist diese durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standeamt auch im Nachhinein möglich. Zum Ehenamen kann einer der Geburtsnamen oder der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Name eines der Ehegatten bestimmt werden.
- Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Namens zum Ehenamen und Widerruf
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Erklärung über den Ehenamen geführten Namen voranstellen oder anfügen. Die Erklärung kann gegenüber dem Standeamt widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich. Eine Hinzufügung ist auch nach Auflösung der Ehe möglich.
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte behält grundsätzlich seinen Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
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Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
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erforderliche Unterlagen
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- Gültiges Ausweisdokument
- Falls Ihre Ehe nicht in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen worden sein sollte: Eheurkunde und ggf. Nachweis über die rechtswirksame Auflösung der Ehe
Formulare
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Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für die Aufnahme der Erklärung beträgt 21 Euro. Falls Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung wünschen, beträgt die Gebühr hierfür 9 Euro. Diese können wir nur ausstellen, wenn die Eheschließung in Schloß Holte-Stukenbrock erfolgt ist. Haben Sie in einem anderen Standesamt geheiratet, fordern Sie bitte bei Bedarf dort eine Bescheinigung an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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