Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Beschreibung

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    • Bestimmung eines Ehenamens

    Haben die Ehegatten anlässlich der Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt, ist diese durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standeamt auch im Nachhinein möglich. Zum Ehenamen kann einer der Geburtsnamen oder der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Name eines der Ehegatten bestimmt werden.

    • Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Namens zum Ehenamen und Widerruf

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Erklärung über den Ehenamen geführten Namen voranstellen oder anfügen. Die Erklärung kann gegenüber dem Standeamt widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich. Eine Hinzufügung ist auch nach Auflösung der Ehe möglich.

    • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Namens nach Auflösung der Ehe

    Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte behält grundsätzlich seinen Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 3 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

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    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

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    Technisch geändert am 28.03.2023

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    Standesamt

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    Rathausstraße 2

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    Technisch geändert am 26.02.2024

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    Rathausstraße 2

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    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

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    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    • Gültiges Ausweisdokument
    • Falls Ihre Ehe nicht in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen worden sein sollte: Eheurkunde und ggf. Nachweis über die rechtswirksame Auflösung der Ehe

    Formulare

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    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Gebühr für die Aufnahme der Erklärung beträgt 21 Euro. Falls Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung wünschen, beträgt die Gebühr hierfür 9 Euro. Diese können wir nur ausstellen, wenn die Eheschließung in Schloß Holte-Stukenbrock erfolgt ist. Haben Sie in einem anderen Standesamt geheiratet, fordern Sie bitte bei Bedarf dort eine Bescheinigung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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