Geburtsnamen wiederannehmen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
- Bestimmung eines Ehenamens
Haben die Ehegatten anlässlich der Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt, ist diese durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standeamt auch im Nachhinein möglich. Zum Ehenamen kann einer der Geburtsnamen oder der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Name eines der Ehegatten bestimmt werden.
- Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Namens zum Ehenamen und Widerruf
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Erklärung über den Ehenamen geführten Namen voranstellen oder anfügen. Die Erklärung kann gegenüber dem Standeamt widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich. Eine Hinzufügung ist auch nach Auflösung der Ehe möglich.
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte behält grundsätzlich seinen Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
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Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
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Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
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erforderliche Unterlagen
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- Gültiges Ausweisdokument
- Falls Ihre Ehe nicht in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen worden sein sollte: Eheurkunde und ggf. Nachweis über die rechtswirksame Auflösung der Ehe
Formulare
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Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
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Die Erklärung geben Sie im Standesamt in beglaubigter Form ab. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin mit uns.
Ihre Namenserklärung wird sofort wirksam, falls Sie Ihre Ehe in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen haben. in allen anderen Fällen übersenden wir eine beglaubigte Abschrift Ihrer Erklärung an das zuständige Eheschließungsstandesamt. Die Erklärung wird mit Zugang dort wirksam.
Über die wirksame Namensänderung informiert das Standesamt Ihre Meldebehörde. Sie haben dann die Möglichkeit, neue Ausweisdokumente zu beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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