Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Hinweise für Emsdetten

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den dafür zuständigen Kreis Steinfurt weiter. Sämtliche Beratungen werden vom Kreis Steinfurt durchgeführt.

    Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt. 

    Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens werden vom Standesamt bearbeitet.

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02572 922-617

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten

    Bei Anträgen auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens ist vorzulegen:

    im Fall einer Scheidung

    • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Rechtskraftvermerk der Ehescheidung
    • Personalausweis

    nach Versterben des Partners / der Partnerin

    • Sterbeurkunde
    • Peronalausweis

    Formulare

    Hinweise für Emsdetten

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Emsdetten

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Emsdetten

    Kosten

    Hinweise für Emsdetten

    • Wiederannahme des Geburtsnamens: 21 Euro
    • Bescheinigung über Namensänderung: 10 Euro

    Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Steinfurt festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Emsdetten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Emsdetten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de