Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

    Geburtsnamen wiederannehmen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, Ihre Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ed8dacfab212c1542a1dd75e120056db

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eheregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Gülichplatz 1-3

    50667 Köln

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters oder des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk
      Wenn Sie bei uns geheiratet oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, liegt Ihr Register hier vor. Ist Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen worden oder sind Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann se
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      falls die Scheidung noch nicht im Eheregister eingetragen ist
    • rechtskräftiges Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
      falls die Aufhebung der Lebenspartnerschaft noch nicht im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    • Ehescheidung oder
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Wiederannahme eines früheren Namens wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.

    Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de