Geburtsnamen wiederannehmen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind, Ihre Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder durch ein rechtskräftiges Urteil aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Eheregister
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-28135
Fax: 0221 / 221-25788
E-Mail: eheregister-lebenspartnerschaftsregister@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters oder des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk
Wenn Sie bei uns geheiratet oder Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, liegt Ihr Register hier vor. Ist Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen worden oder sind Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann se - rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
falls die Scheidung noch nicht im Eheregister eingetragen ist - rechtskräftiges Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
falls die Aufhebung der Lebenspartnerschaft noch nicht im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist
Formulare
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Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Wiederannahme eines früheren Namens wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.
Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe