Verkehr mit Obussen Genehmigung Erteilung
Fahrzeug - 100 km/h Zulassung für Omnibusse
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Die Zulassungsbehörde nimmt die Eintragung im Fahrzeugregister und im Fahrzeugdokument vor und teilt eine gesiegelte "100"- Plakette zu.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 4 Abs. 3 PBefG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen. Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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