Familienerholungszuschuss
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
In neun Bundesländern können Familien sogenannte Individualzuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten bei den zuständigen Stiftungen und Verbände auf Landesebene beantragen. Damit erhalten finanziell benachteiligte Familien die Möglichkeit, Erholungsurlaub zu machen, den sie sich sonst nicht leisten könnten. Eine Übersicht der Kriterien und Anforderungen führt die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Zuschüsse zur Familienerholung können alle zwei Jahre beantragt werden. Die Höhe ist in den Ländern unterschiedlich.
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Die Beantragung der Leistung ist kostenlos.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen