Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten
Beschreibung
Hinweise für Soest
Prüfungstermine 2025
- Der Termin für die nächste Fischerprüfung wird an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.
- Eine Übersicht der Kursanbieter finden Sie unter Downloads.
Ablauf
- Der Kreis Soest bietet grundsätzlich zweimal im Jahr Prüfungstermine an.
- Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beantragt werden.
- An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.
- Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Kreises Soest haben, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen Unteren Fischereibehörde. Die Prüfungsplätze im Kreis Soest sind sehr begehrt. Deshalb wird um Verständnis gebeten, dass Anmeldungen von Einwohnern des Kreises Soest bevorzugt werden. Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Heimatbehörde erst, wenn Sie eine Zusage vom Kreis Soest erhalten haben.
- Die Prüfungen finden Freitag und Samstag statt. Bei der Anmeldung können Sie einen bevorzugten Termin angeben.
- Ein Anspruch auf einen "Wunsch-Termin" besteht jedoch nicht! Insbesondere Prüfungstermine an Samstagen sind sehr begehrt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an diesem Wochentag schulpflichtige Kinder und Jugendliche Vorrang haben.
Ausnahmegenehmigung für die Fischerprüfung
Wer die Prüfung bei einer anderen Behörde in Nordrhein-Westfalen ablegen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Kreises Soest. Diese können Sie über unseren Antrags-Assistenten (siehe unter Links) beantragen und bezahlen.
Ersatzprüfungszeugnis
Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis gebührenpflichtig ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Ersatzzeugnis nur die Behörde ausstellen kann, bei der Sie die Fischerprüfung abgelegt haben. Den Antragsassistenten finden Sie unter den Links.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz
Formulare
Voraussetzungen
- Mindestalter: 13 Jahre
- Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist.
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Landesfischereigesetz
- Fischerprüfungsordnung
Verfahrensablauf
Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren.
- Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..
- An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab.
Die Prüfung besteht aus
- einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und
-einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).
Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:
Allgemeine Fischkunde,
Spezielle Fischkunde,
Gewässerkunde und Fischhege,
Natur- und Tierschutz,
Gerätekunde sowie
Gesetzeskunde.
Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.
- Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen.
- Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen.
- Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen.
In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt;
bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Soest
- Zulassung zur Fischerprüfung: 50 Euro
- Ausnahmegenehmigung für eine Prüfung außerhalb des Kreises Soest: 15 Euro
- Ersatz-Fischerprüfungszeugnis: 35 Euro
Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021