Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Wer einen Fischereischein, umgangssprachlich Angelschein genannt, erwerben möchte, muss zunächst die Fischerprüfung ablegen. Der Kreis Warendorf führt die Prüfungen durch. Prüfungsort ist das Kreishaus Warendorf, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf.

    Die nächsten Fischerprüfungen beim Kreis Warendorf finden an folgenden Terminen statt:

    Dienstag 19.11.2024 ab 14 Uhr Mittwoch 20.11.2024 ab 14 Uhr Donnerstag 21.11.2024 ab 14 Uhr Dienstag 26.11.2024 ab 14 Uhr Mittwoch 27.11.2024 ab 14 Uhr

     

    Anmeldeschluss ist Freitag, der 18. Oktober 2024. Bis zu diesem Tag muss der Antrag auf Zulassung zur Prüfung per Online-Anmeldung oder in Schriftform (bei Minderjährigen zusätzlich mit der Unterschrift der/ des Erziehungsberechtigten) bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Warendorf vorliegen.

    Bitte beachten Sie:

    Wir versenden keine Anmeldebestätigungen. Die persönliche Einladung zur Fischerprüfung mit allen weiteren Informationen zum Prüfungsort und zur Prüfungszeit sowie zur Zahlung der Prüfungsgebühren wird ca. 14 Tage vor dem Prüfungstermin per Post versendet.

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:

    • Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 13 Jahre.

    Der Wohnsitz ist im Kreis Warendorf, oder es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor von der eigentlich zuständigen Unteren Fischereibehörde des Wohnortes.  

    Ausnahmegenehmigung:

    Wer im Kreis Warendorf wohnhaft ist, die Prüfung aber in einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt ablegen möchten, kann gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Schriftliche Anfragen dazu sind per Mail unter Angabe des Namens, der Anschrift und des Kreises/ der kreisfreien Stadt, bei der die Prüfung abgelegt wird, zu richten.

    Die E-Mail-Anschrift lautet: sicherheit-und-ordnung@kreis-warendorf.de

    Die Ausnahmegenehmigung wird dann per Post zugeschickt.

    Vorbereitung auf die Prüfung:

    In NRW gibt es keine Pflicht zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Allerdings empfehlen wir diese Kurse, die von ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei im Kreisgebiet angeboten werden, wegen des umfangreichen Wissens, das im Rahmen der Prüfung abgefragt wird. Termine für die Vorbereitungskurse geben die Angelsportvereine des Kreises Warendorf bekannt.

    Die Prüfung:

    Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit insgesamt 60 Fragen aus den Fachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und der Gesetzeskunde, und einem mündlich/praktischen Teil.

    Start der schriftlichen Prüfung ist jeweils um 14 Uhr. Wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde, folgt direkt im Anschluss daran die praktische Prüfung, sodass die gesamte Prüfung an einem Nachmittag erledigt werden kann.

    Beim praktischen Teil ist ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzulegen und das weitere notwendige Zubehör in der richtigen Reihenfolge hinzuzufügen. Auch eine ausreichende Artenkenntnis der in NRW vorkommenden Fische ist anhand von Bildtafeln nachzuweisen.

    Die Prüfung ist bestanden, wenn im theoretischen Teil mindestens 45 Fragen (sechs aus jedem Fachgebiet) richtig beantwortet wurden. Im praktischen Teil sind bei der Zusammenstellung des Angelgerätes mindestens 25 von 28 möglichen Punkten zu erreichen, und vier der sechs vorgelegten Fischarten müssen richtig bestimmt werden.

    Wenn der theoretische Teil der Prüfung nicht bestanden wurde, endet die Prüfung an dieser Stelle. Wird der praktische Teil der Prüfung nicht bestanden, behält das Ergebnis des theoretischen Teils seine Gültigkeit. Bei der nächsten Fischerprüfung im Kreishaus Warendorf ist dann nur die Wiederholung des praktischen Teils erforderlich, um die Fischerprüfung vollständig zu bestehen.

    Werden einzelne Teile der Fischerprüfung nicht bestanden, kann die Gebühr nicht erstattet werden. Sie wird nur dann erstattet, wenn die zu prüfende Person aus wichtigem Grund nicht zur Fischerprüfung erscheinen kann, und sich vor dem Prüfungstag abgemeldet hat.

    Wer die Prüfung bestanden hat bekommt ein Prüfungszeugnis, mit dem bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Wohnortes der Fischereischein beantragt werden kann. Die Kosten für den Fischereischein und die weiteren Bedingungen sind bei der Verwaltung/ des Bürgerbüros der Gemeinde zu erfragen.

     Verlust des Fischerprüfungszeugnisses:

    Ist ein Prüfungszeugnis abhandengekommen, kann gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro eine Bescheinigung über die bestandene Fischerprüfung ausgestellt werden. Mit dieser Bescheinigung kann ein neuer Fischereischein beantragt werden.

    Fischerei-Erlaubnis:

    Um in Gewässern Fischen gehen zu können, ist zum Fischereischein noch ein Fischerei-Erlaubnisschein notwendig. Dieser kann, in der Regel als Tages- oder Jahreskarte, bei den ortsansässigen Fischereivereinen oder in Zoo- und Angelfachgeschäften erworben werden.

    Wichtig: Wer angelt, muss stets beide Scheine mit sich führen und sie auf Verlangen der Polizei oder dem/der Fischerei-aufseher/in vorzeigen können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e1733cd63f7eadc875ad090754b97386

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.) 

    - Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz

     

    Formulare

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    - Mindestalter: 13 Jahre 

    - Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist. 

    -  Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Landesfischereigesetz 

    §§ 1-8 Fischerprüfungsordnung 

    Verfahrensablauf

    Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren. 

    - Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an. 

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..

    - An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab. 

     

    Die Prüfung besteht aus

       - einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und

        -einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).

     

    Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:

          Allgemeine Fischkunde,

          Spezielle Fischkunde,

          Gewässerkunde und Fischhege,

          Natur- und Tierschutz,

          Gerätekunde sowie

          Gesetzeskunde.

     

    Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.

    - Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen. 

    - Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen. 

    - Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen. 

    In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt; 

    bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.

    Fristen

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    - Ablegen der Fischerprüfung: EUR 50 - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts: EUR 15 - Wiederholung eines nichtbestandenen Teils der Fischerprüfung: EUR 30 - Ersatzausstellung oder Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis: EUR 35 - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall.

    Weitere Informationen

    Ggf. bei den unteren Fischereibehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten vorhanden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de