Fischerprüfung AbnahmeOnline erledigen

    Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland. Die Gültigkeit bzw. Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.

    Fischereischeine können als Jahres-, Fünfjahres- oder Jugendfischereischeine ausgestellt werden.

    Für die Beantragung des Jugendfischereischeines ist der gleiche Antrag auszufüllen. Hier muss jedoch zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter bzw. eine gesetzliche Vertreterin mit unterschreiben. Der Jugendfischereischein kann im Alter von 10 bis 16 Jahren ohne Prüfung erworben werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Kalenderjahr. Mit einem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung von Personen geangelt werden, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind.

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02572 922-617

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    Technisch geändert am 28.05.2024

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    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

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    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

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    Technisch geändert am 27.10.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten

    Folgende Unterlagen müssen bei der Erstbeantragung vorgelegt werden:

    • Antragsformular,
    • Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung,
    • 1 Lichtbild (Passbild)

    Zur Verlängerung des Fischereischeines genügt die Vorlage des alten Fischereischeines.

    Formulare

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    - Mindestalter: 13 Jahre 

    - Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist. 

    -  Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Landesfischereigesetz 

    §§ 1-8 Fischerprüfungsordnung 

    Verfahrensablauf

    Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren. 

    - Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an. 

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..

    - An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab. 

     

    Die Prüfung besteht aus

       - einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und

        -einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).

     

    Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:

          Allgemeine Fischkunde,

          Spezielle Fischkunde,

          Gewässerkunde und Fischhege,

          Natur- und Tierschutz,

          Gerätekunde sowie

          Gesetzeskunde.

     

    Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.

    - Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen. 

    - Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen. 

    - Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen. 

    In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt; 

    bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.

    Fristen

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Informationen vorhanden

    Kosten

    Hinweise für Emsdetten

    • Fischereischein für 1 Jahr: 16 Euro
    • Fischereischein für 5 Jahre: 48 Euro
    • Jugendfischereischein für 1 Jahr: 8 Euro

    Weitere Informationen

    Ggf. bei den unteren Fischereibehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten vorhanden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Emsdetten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de