Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins und des Erlaubnisscheins für das Gewässer sein.
Den Fischereischein können Sie in den Meldehallen/Kundenzentren beantragen, wenn Sie zuvor eine Fischerprüfung bestanden haben und darüber ein Zeugnis vorlegen können.
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Ansprechpartner
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-22137 und -25181
Fax: 0221 / 221-6569713
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz
Formulare
Voraussetzungen
- Mindestalter: 13 Jahre
- Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist.
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Zur Fischerprüfung werden Personen mit ständigem Wohnsitz in Köln zugelassen, die am Prüfungstag mindestens 13 Jahre alt sind und für die kein Ausschließungsgrund nach § 4 Ziffer 2 Fischerprüfungsverordnung vorliegt (Betreuung).
Darüber hinaus kann zugelassen werden, wer außerhalb Kölns in NRW wohnt und eine Ausnahmeerlaubnis der zuständigen Unteren Fischereibehörde seines Wohnortes vorlegen kann. Die Zulassung auswärtiger Anmeldungen erfolgt jedoch nur im Rahmen freier Plätze und dann in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Die Feststellung, ob noch freie Plätze zur Verfügung stehen, kann erst nach Anmeldeschluss erfolgen, so dass leider auch Absagen erst kurz vor den Prüfungsterminen erfolgen können.
Wenn Sie in Köln wohnen, aber die Prüfung in einer anderen Fischereibehörde ablegen möchten, müssen dafür nachvollziehbare Gründe vorliegen. Diese sind in einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung darzulegen, ebenso ist die andere Fischereibehörde und der voraussichtliche Prüfungstermin zu benennen, damit eine sachgerechte Entscheidung möglich ist.
Die Ausnahmegenehmigung muss spätestens sechs Wochen vor dem auswärtigen Abgabetermin beantragt werden und sie ist gebührenpflichtig.
Verfahrensablauf
Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren.
- Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..
- An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab.
Die Prüfung besteht aus
- einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und
-einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).
Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:
Allgemeine Fischkunde,
Spezielle Fischkunde,
Gewässerkunde und Fischhege,
Natur- und Tierschutz,
Gerätekunde sowie
Gesetzeskunde.
Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.
- Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen.
- Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen.
- Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen.
In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt;
bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Mit der verbindlichen Anmeldung werden Gebühren in Höhe von 50 Euro erhoben.
Den Bescheid darüber erhalten Sie mit der Einladung zu einem der Prüfungstermine.
Wenn Sie den theoretischen Prüfungsteil bestanden haben, aber die Wiederholung des nicht bestandenen praktischen Teils beantragen, fallen dafür nochmals Gebühren in Höhe von 30 Euro an.
Für die Ausnahmegenehmigung, die Fischerprüfung in einer anderen Fischereibehörde innerhalb NRW ablegen zu können, werden Gebühren in Höhen von 15 Euro erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021